von Sonja Mannhardt | Okt. 5, 2018 | Allgemein, Blog
Viele unserer Patienten lesen folgenden Satz im Schreiben Ihrer Krankenkasse, dass die Kosten für Ernährungstherapie teilweise übernommen werden: „Gerne übernehmen wir 80% der anfallenden Kosten, maximal jedoch höchstens 40.- Euro für die Erstberatung, 32.- Euro für die Folgeberatungen (a 30 Minuten).
Zu aller erst: Dieser Satz ist IRREFÜHREND!
Wenn die Krankenkassen von 80% aber im Höchstfall von 32.- Euro sprechen, so wird davon ausgegangen, dass wir qualifizierten Fachkräften nicht mehr als 38.- Euro BRUTTO verdienen würden, doch das ist schlichtweg nicht möglich!
> Wir Freiberufler müssen alle Steuern, alle Sozialabgaben, unsere Versicherungen, die Mieten, die private Rente selbst finanzieren. Mit einem Bruttoverdienst von 38.- Euro wäre das nicht möglich. Realistische und von unseren Berufsverbänden kalkulierte Stundensätze liegen daher zwischen 75 und 100.- Euro
> Daher: Lassen Sie sich nicht von diesen Briefen in die Irre locken und rechnen Sie damit, dass Ihnen im Höchstfall 50% der Kosten erstattet werden, was aber bedeutet, dass unterm Strich diese Leistung für Sie noch immer sehr kostengünstig ist, denn bei nicht qualifizierten oder gar unqualifizierten Fachkräften bekommen Sie 0.- Euro rückerstattet, weil die Grundqualifikation nur von wenigen Fachkräften anerkannt ist und diese Personen werden Ihnen bei Ihrer Krankenkasse in der Regel namentlich genannt. Nimmt eine nicht qualifizierte Fachkraft also ca. 40 Euro, so ist das in etwa derselbe Betrag, den Sie letztendlich bei einer qualifizierten Fachkraft auch bezahlen müssen. Also: Lohnt sich die Diskussion um billig wirklich?
Ein neues I-Phone kostet 800-1200 Euro, ein Fernseher auch einige hundert Euro, um in Urlaub zu fahren geben Menschen gut und gerne mal 2000.- Euro aus, für eine Tankfüllung muss man heute 70-100 Euro hinlegen. Beim Tierarzt mehrere Hundert Euro für den kleinen Liebling zu investieren scheint normal zu sein, ebenso einen IT-Experten für den eigenen Computer zu engagieren und dafür 90.- Euro zzgl. MwSt. hinzulegen, einfach selbstverständlich. Für Wunderpillen und Wundermittelchen geben die Deutschen jährlich rund 1 Mrd. Euro aus, ohne auch nur den Ansatz einer garantierten Wirksamkeit zu bekommen. Und was kosten die ewig wiederkehrenden, aber billigen Kurse oder Diäten in denen immer und immer wieder dasselbe erzählt wird und immer und immer wieder dasselbe Ergebnis rauskommt: Nichts ändert sich auf DAUER und man fängt immer wieder von vorne an? Also: Lohnt sich die Diskussion um billig wirklich, oder kommt es Sie sogar teuer zu stehen?
Ernährungstherapie soll teuer sein? Ja sicher, wenn man dafür nur Informationen bekommt und es gar nicht um Sie selbst, Ihre Erkrankungen und Ihren Lebensstil, Ihre Probleme mit dem Essen und Ihre Schwierigkeiten mit der Umsetzung längst vorhandenen Wissens geht. Ja klar: Dann ist Ernährungsberatung teuer, weil wirkungs- und nutzlos! Unsere Empfehlung: Lieber bei der Wahl des Ernährungstherapeuten genau hinschauen! Welche Grundqualifikation? Was für Qualifikationen? Was für Zusatzzertifikate? Wie viele Jahre Erfahrung auf Ihrem Thema? Evaluiert diese Person wissenschaftlich und kann Ergebnisse vorweisen, oder steht nur eine Behauptung im Raum? Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl, denn gerade billig ist selten gut, denn weshalb sollte die Stunde eines Handwerkers oder IT-Fachmanns teuer sein, als bei einem Experten, der sich um Ihre Gesundheit annimmt?
„Die Ernährungsberaterin, die bei der Krankenkasse arbeitet, kostet doch nichts, warum ist das bei Ihnen so teuer“, sagt mir die Frau am Telefon.
Ist das so, oder sieht die Frau nur was sie sehen will?
- Kollegen, die bei Krankenkassen angestellt sind, bekommen Lohn und werden von den Beiträgen der Mitglieder finanziert. Jeder Versicherte finanziert solche Stellen also mit, egal, ob er sie in Anspruch nimmt oder nicht.
- Ernährungsberater und Ernährungstherapeuten ist nicht dasselbe! Wir Ernährungstherapeuten kümmern uns um kranke Menschen, Ernährungsberater dürfen eigentlich nur Gesunde beraten.
- Und fragen Sie sich ernsthaft: Was ist mir wichtiger? In 2-3 Zeitstunden zwar für nicht wenig Geld eine WIRKUNG zu erzielen, oder in zig Stunden, die zwar nichts kosten, aber auch keinen Nutzen daraus zu ziehen?
Geht es um GELD, oder um WIRKUNG? Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, überall – nicht nur bei unserer Dienstleistung:
> wer für Hackfleisch nur 2,99 Euro bezahlen möchte, darf sich nicht wundern, wenn es in der Pfanne nicht brät, sondern das Wasser verliert.
> wer einen Smart kauft, darf keinen Porsche erwarten und
> wer bei Kick Kleider kauft, erwartet keine Hochwertigkeit, sondern einen günstigen Preis.Wieso sollten studierte Ernährungsfachkräfte, die 5-6 Jahre an einer Universität waren ebenso wenig Geld verlangen, wie „Experten“ die ihr Wissen gerade mal in 2 Wochenendkursen erlangten?
Wieso sollten sich Ernährungsfachkräfte, die bis zu 150.000 Euro in ihre Fort- und Weiterbildungen investierten, sich pädagogisch und psychologisch und fachlich fit machten, Zertifikate erwarben, bis ins hohe Alter „die Schulbank“ drücken, sich mit einem Stundensatz zufrieden geben, die knapp über dem Mindestlohn liegen?
Wissen Sie, wie viel Sie beim Verlust eines einzigen Kilos an Geld sparen? Es sind ca. 50.- Euro!
Wissen Sie, wie viel Sie sparen, wenn Sie KEINEN xten Abnehmkurs mehr besuchen, der eh nichts bringt?
Es müssten mehrere Hundert Euro sein, selbst wenn die Krankenkasse diese Kurse bezuschusst.
Wissen Sie, wie viel Sie sparen, wenn Sie keine sinnlose und nutzlose Diät mehr machen, die auch noch Ihr Selbstwert untergräbt? Es müssten Tausende von Euros sein.
Überlegen Sie es sich also genau und rechnen Sie klug nach: Ist Ernährungstherapie bei der es in 4-6 Treffen in 6 Monaten um Sie und Ihre Gesundheit, Ihr Essverhalten, Ihre Gewohnheiten, Ihre Probleme, Ihre Widerstände, Ihre passgenaue Ernährung geht wirklich zu teuer?
Wenn Sie wirklich vorwärts kommen wollen, endlich Ihre Symptome und Beschwerden, Ihr Essverhalten in den Griff bekommen wollen und Ihren eigenen EssWEG finden wollen, dann rufen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie da 🙂
von Sonja Mannhardt | Aug. 2, 2018 | Allgemein, Blog, Über Tellerränder geblickt
Was hat Ernährung mit dem Grundgesetz und Menschenwürde zu tun? Das werden sich heute wohl einige Leser meines Blogs fragen.
Es hat mit zwei Beratungsgesprächen zu tun, die ich letzte Woche führte. Doch der Reihe nach.
Zunächst zum besagten Artikel 1 unseres Grundgesetzes:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Was ist Menschenwürde?
So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde:
Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann.Wenn der Schuh kaputt ist und niemand mehr in ihm laufen kann, hat er keinen Wert mehr.
Bei Menschen ist das anders: Der Mensch hat immer einen Wert.
Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann.
Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.
In Artikel 1 steht: Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das heißt: Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden. Alle Menschen sind gleich wertvoll.
Es ist egal,
- welche Religion sie haben,
- aus welchem Land sie kommen,
- ob sie Frauen oder Männer sind oder
- wie alt sie sind.
Das Leben und die Gesundheit aller Menschen sind wichtig. Die Menschenwürde ist die wichtigste Regel im deutschen Grundgesetz.Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen.
Ein Leben ohne Menschenwürde ist ein Leben in Angst, Das heißt: Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun.
Die Grundrechte sollen die Menschen vor dem Staat schützen.Deshalb müssen alle, die im Staat arbeiten, die Grundrechte beachten.
Nur: Ist das so? Halten sich auch Arbeitgeber an die Einhaltung dieser Grundrechte? Zweifel ist angebracht, denn das schildern meine Patienten.
Grundrechte am Arbeitsplatz eingehalten?
Die WÜRDE DES ALTERS.
Da ist z.B. der Mann, der sich demnächst einer bariatrischen OP unterziehen möchte. Er fährt in Schicht Waren aus. Das sagt sein Arbeitgeber: Er DARF während der Schicht keine Pausen machen, er DARF auch nicht im Auto essen. Ob das nun genauso der Fall ist, oder der Mann das so aus seiner Sicht wahrnimmt, ist gleichgültig, denn der Mensch hat ANGST! Er traut sich nicht gegen diese Vorgaben zu verstoßen, denn der Mann hat Angst – Angst seinen Arbeitsplatz zu verlieren und mit über 50 Jahren ohne Arbeit auf der Straße zu stehen. Er weiß, dass, wenn er mit der Bypass-OP seinen Lebensstil nicht ändert, wird er schwerste gesundheitliche Probleme bekommen, doch die Angst seinen Job zu verlieren ist größer.
Ist das noch vereinbar mit: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“?
Die WÜRDE DER HERKUNFT und der Gesundheit.
Da ist ein anderer Mann, er arbeitet in einer Zulieferfirma eines DAX-Konzerns. Er ist Albaner und arbeitet in Schicht. Er möchte abnehmen, arbeitet im 3-Schichtbetrieb. Für alle Schichten gilt Er DARF während der Schicht die Maschinen nicht verlassen. Der DARF nicht essen, nicht trinken, nicht auf die Toilette. Sein Vorarbeiter hat zu ihm gesagt: „Dann trink weniger, dass Du nicht auf´s Klo musst!“ Der Mann hat bereits Nierenprobleme und sein Gewicht bessert sich nicht, denn nach jeder Schicht bekommt er täglich regelrechte Heißhungerattacken, die seine Bemühungen wieder zunichte machen.
Ist das noch vereinbar mit: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“?
Die WÜRDE DER Gesundheit.
Ein anderer Mann, Führungskraft in einem großen Konzern schildert ähnliche Probleme. Laut Arbeitsvertrag steht im 40 Minuten Mittagspause zu. Doch der Gang zur Werkskantine dauert bereits 15 Minuten, das Anstehen in der Kantine verschlingt weitere 10 Minuten, der Weg zurück wieder 15 Minuten – sprich: Die gesamte zulässige Pausenzeit ist bereits aufgebraucht, noch OHNE auch nur 1 Minute Zeit für´s Essen genommen zu haben. Er hat Magenprobleme, leidet unter Stress und zu großer Arbeitslast (12 Std. sind normal). Er schlingt sein Essen runter, er kaut kaum, nimmt PPI´s; wenn er keine Zeit hat zur Kantine zu gehen, isst er gar nichts oder haut sich ein Leberkäsweggle rein, das er beim näher gelegenen Bäcker bekommt.
Ist das noch vereinbar mit: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“?
Ist die Würde des Menschen in manchen Firmen in Gefahr?
Kann es sein, dass der Gewinnmaximierung jegliche Menschenwürde untergeordnet wird? Kann es sein, dass in einigen Firmen regelrechte Ausbeutung von Humanressourcen stattfindet, weil man glaubt, dass Menschen Maschinen sind (nein, ich glaube sogar die Wartung, Pflege und Energieversorgung von Maschinen ist in vielen Firmen WICHTIGER, als die Wartung, Pflege, Energieversorgung – sprich die FÜRSORGEPFLICHT für Mitarbeiter).
Viele Firmen GLAUBEN, dass lange und häufige Pausen kontraproduktiv seien und die Effizienz und Effektivität schmälern würden, doch ich behaupte das Gegenteil und internationale Studien deuten in dieselbe Richtung:
1. Pausen fördern die Gesundheit
2. Pausen fördern die Beziehungen zwischen Kollegen und damit
3. eine gute Zusammenarbeit
4. Pausen sind regelrechte Kreativwerkstätten
5. in Pausen werden auch Gespräche über Projekte geführt und damit vorangetrieben
6. Pausen sind Energietankstellen. Die Effektivität nach Pausen ist sogar gesteigert, im Vergleich zu keinen Pausen.
Also was um Himmels Wissen bezwecken manche Firmen mit solchen Vorgaben?
Sollten auch Sie mit solchen Rahmenbedingungen zu tun haben, so lassen Sie es uns wissen.
Sollten Sie gesundheitliche Schwierigkeiten haben, Ihre Essensthemen unter solchen Rahmenbedingungen leiden, so lassen Sie uns sprechen! Wir finden (R)AUSwege für Sie!
von Sonja Mannhardt | Juli 24, 2018 | Termine
„Generell gelten hohe Qualitätsanforderungen an den Beratungs- und Therapieprozess und an die Ernährungsfachkraft, da der Beratungs-/Therapieprozess selbst und der beim Klienten/Patienten eingeleitete Problemlösungsprozess entscheidend durch die fachliche, beratungsmethodische und soziale Kompetenz der Beratungsfachkraft geprägt wird. Deshalb sind eine entsprechende Ausbildung bzw. Ausbildung mit Zusatzqualifikation (s. Anhang 2) sowie eine kontinuierliche Fortbildung unabdingbar und eine regelmäßige Supervision empfehlenswert.“ (Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung)
So steht es in den Rahmenvereinbarungen. Das nehmen wir sehr ernst und unterziehen uns regelmäßig einer eigenen Supervision.
Einmal monatlich findet in unserer Praxis ein Supervisions-Nachmittag für zertifizierte Ernährungstherapeuten statt.
Doch keine Sorge: Unsere Supervisionen sind anders!
„Supervision ist berufsbezogene Beratung im Spannungsfeld von Person-Institution-Klientel“ Der eindeutige Berufsbezug definiert Supervision in Abgrenzung zu anderen Formen psychosozialer Beratung. Das Spannungsfeld Person-Klient-Institution umreißt die Inhalte der Supervision. Ausgehend von konkreten Fallerlebnissen sind somit drei Ebenen zu betrachten.
1. Die Institution in der der Supervisand arbeitet, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die institutionellen Rollenerwartungen an den Supervisanden.
Frage: Was ist „Die Institution“ in unserer Berufsausübung und was hat das für Konsequenzen für die Supervision.
2. Der Klient (Supervisand), mit dem der Supervidand arbeitet, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die entstehende Beziehungsdynamik zwischen Klient und Supervisand.
3. Der Supervisand als Person, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Anteile der Persönlichkeit, die in der beruflichen Tätigkeit aktualisiert werden (….).“ (Berker, P. Lernen, was Supervision ist. In: Supervision 13/1988. Münster: Akademie für Jugendfragen. S. 52 (S.51-61)
Sie wollen dabei sein?
Dann schauen Sie hier, ob Ihnen einer der Termine passt!
[...] Geht es nur noch um Schein, um Hülle, um den großen Laufsteg, um “wer ist die Schönste im ganzen…