„Generell gelten hohe Qualitätsanforderungen an den Beratungs- und Therapieprozess und an die Ernährungsfachkraft, da der Beratungs-/Therapieprozess selbst und der beim Klienten/Patienten eingeleitete Problemlösungsprozess entscheidend durch die fachliche, beratungsmethodische und soziale Kompetenz der Beratungsfachkraft geprägt wird. Deshalb sind eine entsprechende Ausbildung bzw. Ausbildung mit Zusatzqualifikation (s. Anhang 2) sowie eine kontinuierliche Fortbildung unabdingbar und eine regelmäßige Supervision empfehlenswert.“ (Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung)
So steht es in den Rahmenvereinbarungen. Das nehmen wir sehr ernst und unterziehen uns regelmäßig einer eigenen Supervision.
Einmal monatlich findet in unserer Praxis ein Supervisions-Nachmittag für zertifizierte Ernährungstherapeuten statt.
Doch keine Sorge: Unsere Supervisionen sind anders!
„Supervision ist berufsbezogene Beratung im Spannungsfeld von Person-Institution-Klientel“ Der eindeutige Berufsbezug definiert Supervision in Abgrenzung zu anderen Formen psychosozialer Beratung. Das Spannungsfeld Person-Klient-Institution umreißt die Inhalte der Supervision. Ausgehend von konkreten Fallerlebnissen sind somit drei Ebenen zu betrachten.
1. Die Institution in der der Supervisand arbeitet, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die institutionellen Rollenerwartungen an den Supervisanden.
Frage: Was ist „Die Institution“ in unserer Berufsausübung und was hat das für Konsequenzen für die Supervision.
2. Der Klient (Supervisand), mit dem der Supervidand arbeitet, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die entstehende Beziehungsdynamik zwischen Klient und Supervisand.
3. Der Supervisand als Person, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Anteile der Persönlichkeit, die in der beruflichen Tätigkeit aktualisiert werden (….).“ (Berker, P. Lernen, was Supervision ist. In: Supervision 13/1988. Münster: Akademie für Jugendfragen. S. 52 (S.51-61)
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