ScApfelschnitt2Heute bekam ich durch den DAAB (Deutscher Allergie- und Athmabund) folgende Information, die ich gerne mit Ihnen teile. Hier der Text in voller Länge:

Allergen-Kennzeichnung Lose Ware – Die schriftliche Information bei Loser Ware wird PflichtDAAB Einsatz zeigt Wirkung

Die neue EU Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) regelt, dass Allergiker nun auch im Restaurant, Hotel, Bäckerei, Fleischerei, Gemeinschaftsverpflegung, etc. verpflichtend über die 14 häufigsten Allergieauslöser informiert werden. Wie dies zu geschehen hat, kann jeder EU Mitgliedstaat national regeln. Nach dreijähriger Übergangsfrist muss die LMIV am 13.12.2014 umgesetzt sein. In Deutschland sollte es bis dahin eine entsprechende Durchführungsverordnung geben, die regelt wie in Zukunft über die Allergieauslöser konkret informiert werden muss. Doch der Entwurf ließ auf sich warten. Wäre zum 13.12.2014 keine Durchführungsverordnung für Deutschalnd gekommen, wäre die EU-Richtlinie geltendes Recht. Unter Kennzeichnungsaspekten wäre dies an sich für die Anbieter loser Ware dramatischer als für die Allergiker, da das EU Recht beispielsweise eine Information auf Nachfrage nicht vorsieht.

Ein erster Entwurf der Durchführungsverordnung wurde im Juli zur Stellungnahme an die entsprechenden Verbände (u.a. auch den DAAB) verschickt. 60 Stellungnahmen wurden bis zum Fristende im August 2014 abgegeben, die in die Überarbeitung einflossen. Der neue Entwurf, der am 13.11.2014 veröffentlicht wurde und zu dem immerhin bis zum 18.11.2014 Stellung bezogen werden kann, macht deutlich, dass ein für alle Seiten zufriedenstellender Kompromiss angestrebt wurde.

In den wesentlichen Punkten hat sich der große Einsatz des DAAB bezahlt gemacht. Jeder Allergiker hat das Recht darauf eine schriftliche Information, zu dem von ihm gewünschten Gericht oder Produkt, zu erhalten. Die Informationsvermittlung kann dabei auf unterschiedlichstem Wege erfolgen. Über Schilder an der Ware, Kladden, einen Aushang, eine spezielle Speisekarte oder ein Infoterminal. Auch die mündliche Auskunft zu den Allergenen bei loser Ware wird möglich sein, aber nur dann, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt. Das bedeutet die Fachverkäuferin kann mündlich darüber informieren, dass das Brötchen Milch enthält, muss es aber auf Nachfrage des Allergikers, schriftlich darlegen. Zudem müssen die Anbieter loserWare aktiv darauf hinweisen, dass diese Information erhätlich ist.
Dass dies der zuverlässigste Weg ist hat auch die jüngste Umfrage des DAAB gezeigt. Hier wurde deutlich, dass allergische Reaktionen nach dem Verzehr loser Ware keine Seltenheit sind. Mehr als ¾ der betroffenen Allergiker hatte mindestens einmal, meist jedoch bereits mehrfach eine allergische Reaktion nach dem Verzehr loser Ware. Als häufigste Quelle für eine falsche Allergeninformation wurde die mündliche Auskunft durch das Servicepersonal angegeben. Die sichersten Aussagen bekamen Allergiker dann, wenn schriftliches Informationsmaterial vorlag.
Deshalb rät der DAAB dazu, dass jeder Lebensmittel-Allergiker sich im Restaurant, Bäckerei, Metzgerei etc. die schriftliche Information zu den Allergieauslösern bei den angebotenen Produkten und Gerichten zeigen lässt, sobald die nationale Durchführungsverordnung verabschiedet und notifiziert ist. Sollte die schriftliche Information dann nicht vorliegen, können Sie als Allergiker dies beim DAAB melden, so dass wir diese Fälle sammeln können.

Suchen Sie sich am besten eine Ernährungstherapeutin mit Zusatzqualifikation in Allergologie um sich beraten und begleiten zu lassen und lassen Sie sich dieses Zertifikat zeigen. Es geht um Ihre Gesundheit und für diese gibt es Fachkräfte, die von den Krankenkassen anerkannt sind. Sie bekommen diese Beratungen sogar anteilig erstattet. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater nach Ihren Möglichkeiten und qualifizierten Fachkräften in Ihrer Nähe.

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